Vorsorgevollmacht

In einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer Ihre privaten und geschäftlichen Angelegenheiten regeln soll, sollten Sie selbst hierzu einmal nicht mehr in der Lage sein – etwa nach einem Unfall, aufgrund einer Krankheit oder in hohem Alter. Sie können eine oder auch mehrere Personen ihres Vertrauens bestimmen, die im Falle Ihrer Geschäftsunfähigkeit als Ihr gesetzlicher Vertreter handeln dürfen.

Auch Ihre nächsten Angehörigen – Ehepartner/in, Kinder oder Eltern – benötigen eine solche Vollmacht, um für Sie rechtsverbindliche Entscheidungen treffen zu dürfen! Ein Umstand, der weithin unbekannt ist und ein folgenschwerer Irrtum! Denn sind Sie nicht in Besitz einer Vorsorgevollmacht, ist zwingend eine Betreuung durch das Vormundschaftsgericht anzuordnen, sollte es einmal zu einer Geschäftsunfähigkeit kommen. Die Bestellung eines Berufsbetreuers kommt hier ebenfalls in Betracht.

In Ihrem eigenen Interesse und im Interesse Ihrer nächsten Angehörigen empfehlen wir jedem volljährigen Menschen ganz dringend die Erstellung einer Vorsorgevollmacht. Nur so ist sichergestellt, dass Ihre nächsten Angehörigen frei für Sie tätig werden können, ohne dem Vormundschaftsgericht dauerhaft Rechenschaft ablegen zu müssen oder – im schlimmsten Fall – von einem Berufsbetreuer überstimmt zu werden.

Auch bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht sind viele rechtliche und persönliche Gesichtspunkte zu beachten. Auch hier ist eine kompetente Beratung dringend angeraten.

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