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Beratung

Es sind viele rechtliche und persönliche Gesichtspunkte abzuwägen, wenn Sie eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung, Testament oder Sorgerechtsverfügung erteilen möchten. Eine kompetente Beratung durch einen Spezialisten wird dringend empfohlen.

Von der Verwendung vorformulierter Formulare aus dem Internet, aus Büchern oder Zeitschriften raten wir ab. Weder kann hierbei auf Ihre ganz persönlichen Verhältnisse Rücksicht genommen werden, noch findet eine Beratung zum Unterschriebenen statt. Ob ein Formular „gut oder schlecht“ ist, ist durch den Laien meist nicht festellbar. Sie leisten somit eine Blankounterschrift unter einen Text, der Ihrem Interesse sogar möglicherweise zuwider laufen könnte.

Eine kompetente Beratung durch einen Spezialisten bietet aus unserer Erfahrung heraus die weitaus größere Sicherheit und wird Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht.

Das VR-Bundesweites Verfügungsregister führt selbst keine Beratung durch. Auf Wunsch vermitteln wir unseren Mitgliedern eine kompetente Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte und Notare und übernehmen die Kosten, sowohl für die vermittelte Beratung als auch für die Erstellung der Vorsorgeverfügungen durch den vermittelten Spezialisten.

Ob Sie sich zum Thema Patientenverfügung, zum Thema Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung, zum Thema Testament wie Sorgerechtsverfügung oder ganz umfassend beraten lassen wollen, entscheiden Sie selbst. In jedem Fall ist die Hinterlegung eines Zweitexemplars der gefertigten Verfügungen und selbstverständlich die Aushändigung der VR-Mitgliedskarte im Leistungsumfang enthalten.

Für sämtliche Fragen rund um das VR-Bundesweites Verfügungsregister stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Bitte nutzen Sie eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten:

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15827 Blankenfelde-Mahlow / OT Dahlewitz

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