Betreuungsverfügung

In speziellen Notfällen kann eine rechtliche Betreuung notwendig werden: Das Vormundschaftsgericht bestellt eine Betreuerin oder einen Betreuer, die in klar bestimmten Aufgabenbereichen Ihre gesetzliche Vertretung übernehmen. Diese Betreuer stehen jedoch unter Aufsicht des Vormundschaftsgerichts und unterliegen der Rechenschaftspflicht. Ein Umstand, den Sie in Bezug auf Ihre nächsten Angehörigen mittels einer Vorsorgevollmacht vermeiden können. In einer Betreuungsverfügung sichern Sie ab, dass auch eine Betreuung – sollte eine solche einmal notwendig werden – nur durch Personen Ihrer Wahl ausgeübt wird. So können Sie die Betreuung beispielsweise Ihren nächsten Angehörigen übertragen und die Betreuung durch einen anonymen Berufsbetreuer ausschließen.

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