Allgemeine Vertragsbedingungen / VR-Bundesweites Verfügungsregister GmbH - nachfolgend VR genannt
Leistungsumfang:
Die für die Beratung durch den Vertragsanwalt entstehenden Kosten gleicht das VR aus. Vorrausetzung hierfür ist die Bezahlung des ersten Mitgliedsbeitrages. Das Mitglied kann den Anwalt für die Beratung und Erstellung frei wählen. Die Kosten für die Verfügungen bei Paket 2 und 3 übernimmt das VR einmalig in Höhe von insgesamt bis zu 50,00 € brutto, sobald ein geeigneter Nachweis vorgelegt wird. Für das Testament und die Sorgerechtsverfügung bei Paket 3 übernimmt das VR einmalig Kosten in Höhe von insgesamt bis zu 100,00 € brutto, sobald ein geeigneter Nachweis vorgelegt wird.
Das VR verwahrt Verfügungen und Testamente seiner Mitglieder sicher.
Auf Anforderung erhält das Mitglied, ein behandelnder Arzt oder eine in einer Verfügung genannte Vertrauensperson die hinterlegten Dokumente ausgehändigt.
Das Mitglied erhält eine Speicherkarte ausgehändigt. Auf der Speicherkarte sind sämtliche im VR hinterlegten Dokumente in elektronischer Form gespeichert. Außerdem besteht die Möglichkeit, hierauf eine Seite mit Vertrauenspersonen und wichtigen Ansprechpartnern für den Notfall zu vermerken.
Die Karte wird dem Mitglied nach Ablauf der Widerrufsfrist und Hinterlegung der Dokumente zugesandt. Die Karte bleibt Eigentum des VR.
Ist das Mitglied noch nicht in Besitz von Vorsorgeverfügungen, so vermittelt das VR auf Wunsch spezialisierte Anwälte und Notare zur Beratung und Erstellung von Verfügungen und Testamenten. Einen Anspruch auf die Beratung und Kostenübernahme durch das VR erhält das Mitglied nach Vertragsschluss, Ablauf der Widerrufsfrist und Zahlung des ersten Mitgliedsbeitrages.
Vertragsschluss:
Der Vertrag zwischen VR und Mitglied kommt durch Gegenzeichnung des ausgefüllten und vom Mitglied unterschriebenen Mitgliedsantrags durch einen hierfür autorisierten Mitarbeiter des VR zustande oder nach Erhalt der Mitgliedsbestätigung. Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich durch Aufnahme in den Mitgliedsvertrag oder Nachtrag durch einen hierfür autorisierten Mitarbeiter des VR genehmigt werden.
Vertragslaufzeit/Beendigung des Vertrages:
Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 36 Monate.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich stillschweigend jeweils um 12 Monate, wenn dem anderen Vertragspartner nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eine schriftliche Kündigung zugegangen ist.
Das Vertragsverhältnis ist kündbar jeweils drei Monate vor Ablauf eines Mitgliedsjahres zum jeweiligen Ende des Mitgliedsjahres, erstmalig zum Ende der Mindestlaufzeit. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für die Berechnung von Fristen ist das Datum des Zugangs der Kündigung, nicht das der Absendung. Nach Vertragsende ist die VR Mitgliedskarte auf Kosten des Mitgliedes zurückzusenden. Bei Verlust oder Unbrauchbarkeit der Karte zum Vertragsende wird eine Entschädigungszahlung in Höhe von 50,00 € brutto fällig. Dem ehemaligen Mitglied bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
Pflichten des Mitglieds:
Das Mitglied verpflichtet sich, die ihm ausgehändigte Speicherkarte sorgsam zu behandeln und diese in seinem eigenen Interesse vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Einen Verlust der Speicherkarte hat das Mitglied dem VR unverzüglich zu melden.
Kosten:
Für das gewählte Leistungspaket stellt das VR dem Mitglied die vereinbarten Kosten in Rechnung. Eine Zahlung ist jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich möglich.
Die Begleichung der Kosten erfolgt, nach Erteilung einer Einzugsermächtigung durch das Mitglied, mittels Bankeinzug.
Die Beiträge enthalten den der Zahlungsweise entsprechenden Ratenzuschlag sowie die MwSt. von derzeit 19 %.
Extrakosten:
Falls aus vom Mitglied verursachten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand notwendig wird, kann das VR die in solchen Fällen durchschnittlich entstehenden Kosten als pauschalen Abgeltungsbetrag gesondert in Rechnung stellen.
Dies gilt für:
- ein Mahn- und Kündigungsschreiben (entspricht 5,00€ brutto)
- Lastschrift-Rückgabe aus dem Einzugsermächtigungsverfahren (entspricht 12,00 € brutto)
- Erstellung einer Ersatz-Speicherkarte (entspricht 11,90 € brutto)
Datenschutz:
Das Mitglied erkennt an, dass auf der Karte seine persönlichen Daten gespeichert sind und eine Sicherung gegen den Zugriff mittels geeigneter Hardware gemäß des Speicherzwecks nicht erfolgt. Der Schutz der auf der Karte gespeicherten Daten gegen den Zugriff unbefugter Dritter obliegt allein der Sorgfaltspflicht des Mitglieds.
Für die Sicherung gegen den unbefugten Zugriff auf die in den beim VR hinterlegten Unterlagen befindlichen persönlichen Daten ist das VR verantwortlich. Eine entsprechende gegen den Zugriff unbefugter Dritter gesicherte Hinterlegung seiner Verfügungen und Daten im Original wird dem Mitglied zugesichert.
Haftungsausschluss:
Das VR haftet nicht für den Verlust von persönlichen Daten, welche auf der in der Obhut des Mitglieds befindlichen Speicherkarte gespeichert sind. Auch haftet das VR nicht für Folgeschäden, die dem Mitglied aufgrund Verlusts der Speicherkarte oder unbefugten Zugriffs auf diese entsteht. Dies gilt nicht für Gesundheits- und Körperschäden.