Sorgerechtsverfügung

Niemand denkt gern über den eigenen Tod nach, gerade als Eltern von minderjährigen Kindern. Doch wenn sie unerwartet sterben und keine Vorsorge getroffen haben, muss das Jugendamt klären, bei wem die Kinder leben. Mit einer Sorgerechtsverfügung haben Eltern oder Alleinerziehende die Möglichkeit im Voraus zu regeln, wer nach ihrem Tod ihre minderjährigen Kinder als Vormund vertreten soll. Eine Sorgerechtsverfügung ähnelt einem Testament. Dabei erfolgt die Benennung eines Vormunds in Form einer sogenannten letztwilligen Verfügung (§ 1777 Abs. 3 BGB).

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