Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung können Sie festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen behandelt werden wollen, falls Sie selbst nicht mehr in der Lage sein sollten, eine Entscheidung zu treffen oder Ihren Willen zu bilden. So können Sie selbstbestimmt Einfluss nehmen und – darüber hinaus – Ihren Angehörigen und den behandelnden Ärzten helfen, die für Sie richtige Entscheidung zu treffen.
Rechtsgrundlage für diese Form der Verfügung ist der im Jahre 2009 neu eingeführte § 1901a BGB. Trotz der gesetzlichen Regelung bestehen auf dem Gebiet der Patientenverfügung noch immer erhebliche Unsicherheiten, welche durch pauschal vorformulierte Formulare und Vordrucke nur schwer auszuräumen sind. Insbesondere ist bei der Festlegung des Anwendungsgebietes einer Patientenverfügung größte Sorgfalt geboten. Eine Beratung durch fachkundige Spezialisten ist deshalb dringend anzuraten. Dies gilt nicht zuletzt, um ein gewisses Selbstverständnis herbeizuführen. Schließlich sollten Sie selbst wissen, was Sie festlegen und unterzeichnen.
Ein Beispiel zum Thema Patientenverfügung, welches weltweit traurige Bekanntheit erlangte, ist der Fall der 41-jährigen Terri Shiavo aus Florida: Nach einem Herzstillstand im Alter von 26 Jahren lag Terri Shiavo 15 Jahre lang im Wachkoma. Da sie selbst nicht mehr ansprechbar war und schriftliche Aufzeichnungen nicht existierten, stritten ihr Ehemann und ihre Eltern Jahre lang vor Gericht darüber, ob es ihr Wille sei, unter solchen Bedingungen künstlich am Leben erhalten zu werden.