VR-Bundesweites Verfügungsregister

Willkommen beim VR-Bundesweites Verfügungsregister.

Jeder unter uns hofft, bis ins hohe Alter hinein körperlich und geistig gesund zu bleiben und eines Tages friedlich einzuschlafen. Leider deckt sich dieser Wunschgedanke häufig nicht mit der Realität.

Häufig kommt es zur sogenannten Geschäftsunfähigkeit – sei es aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder aufgrund hohen Alters. Allein in Deutschland stehen mehr als eine Million Menschen unter Betreuung – ihre rechtlichen Angelegenheiten werden durch einen vom Vormundschaftsgericht bestellten Betreuer wahrgenommen und geregelt.

Viele Menschen werden – gegen ihren eigentlichen Willen – künstlich am Leben erhalten und der Tod so lange hinausgezögert, wie dies technisch nur möglich ist.

Um sicher zu stellen, dass ihr Behandlungswunsch befolgt wird und Ihre nächsten Angehörigen auch dann noch für Sie tätig werden dürfen, wenn Sie selbst einmal nicht mehr dazu in der Lage sein sollten, können Sie eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung erstellen.

Im Notfall ist es besonders wichtig, dass die vorhandenen Vorsorgeverfügungen Wirksamkeit entfalten können. Sie sollten daher in erster Linie auf eine kompetente Beratung bei der Erstellung Ihrer Vorsorgeverfügungen achten. Auch sollte im Notfall die Erreichbarkeit durch Ärzte, Krankenhäuser, Gerichte und Angehörige gewährleistet sein. Um all diesen Anforderungen gerecht zu werden, steht Ihnen das VR-Bundesweites Verfügungsregister als starker Partner zur Seite.

VR-Bundesweites Verfügungsregister – Damit Ihr Wille Ihr Wille bleibt!

Für sämtliche Fragen rund um das VR-Bundesweites Verfügungsregister stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Bitte nutzen Sie eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Anschrift:
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15827 Blankenfelde-Mahlow / OT Dahlewitz

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