Das VR-Bundesweites Verfügungsregister

Vorsorgeverfügungen: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, Testament, Sorgerechtsverfügung

Haben Sie sich schon einmal Gedanken über diesen immer wichtiger werdenden Themenkomplex gemacht? Wussten Sie, dass das Thema Vorsorgeverfügungen nicht nur die Älteren unter uns betrifft? Dass sich gerade die Jüngeren unter uns hierüber Gedanken machen sollten? Insbesondere zum Schutz Ihrer Familie!

Sollte einmal die Geschäftsunfähigkeit eintreten – etwa infolge eines Unfalles oder einer Krankheit – und eine Vorsorgevollmacht nicht existieren, so ist durch das Vormundschaftsgericht zwingend eine Betreuung anzuordnen. Selbst Ihre nächsten Angehörigen unterliegen in diesem Fall der Rechenschaftspflicht gegenüber dem Vormundschaftsgericht. Im schlimmsten Fall kann es sogar zur Bestellung eines Berufsbetreuers kommen. Dies gilt selbst dann, wenn Sie verheiratet sind oder bereits volljährige Kinder haben! Ein Umstand, der vielen Menschen unbekannt ist.

Wollen Sie dies vermeiden? Wollen Sie sicher stellen, dass Ihr Wille befolgt wird und Ihre Angehörigen frei für Sie tätig werden dürfen? Dann sollten Sie unbedingt eine Vorsorgevollmacht und gegebenenfalls eine Patientenverfügung erstellen.

Bei der Erstellung von Vorsorgeverfügungen sind viele rechtliche und persönliche Gesichtspunkte zu beachten. Es handelt sich um ein hochkomplexes Thema. Eine fachkundige Beratung empfehlen wir daher dringend.

Sind Sie erst einmal in Besitz einer Vorsorgeverfügung, stellt sich die Frage, wie diese an die Stelle gelangt, an der sie benötigt wird. Schließlich gelten Ihre Vorsorgeverfügungen stets für den Fall, dass Sie sich selbst einmal nicht mehr äußern können. Wie also werden Ihre Angehörigen informiert, wenn Ihnen unterwegs etwas zustößt? Wie gelangen Ärzte und Gerichte an Ihre Vorsorgeverfügungen, wenn Angehörige nicht vorhanden, nicht bekannt oder nicht erreichbar sind oder wenn auch diese Ihre Verfügungen nicht griffbereit haben?

All diese Fragen zu beantworten, die Erstellung der Verfügungen und deren Umsetzung so sicher, transparent und unkompliziert zu gestalten wie nur möglich, hat sich das VR-Bundesweites Verfügungsregister zum Ziel gesetzt. Wir begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrer ganz persönlichen, sicheren Vorsorgeverfügung!

Für sämtliche Fragen rund um das VR-Bundesweites Verfügungsregister stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Bitte nutzen Sie eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten:

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