Vorsorgeverfügungen

VorsorgeverfügungJeder unter uns hofft, bis ins hohe Alter hinein körperlich und geistig gesund zu bleiben und eines Tages friedlich einzuschlafen. Leider deckt sich der Wunsch nach lebenslanger geistiger und körperlicher Gesundheit und einem Tod ohne Leiden häufig nicht mit der Realität.

Häufig kommt es zur sogenannten Geschäftsunfähigkeit – sei es aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder aufgrund hohen Alters. Mehr als eine Million Menschen stehen allein in Deutschland unter Betreuung – ihre rechtlichen Angelegenheiten werden durch einen vom Vormundschaftsgericht bestellten Betreuer wahrgenommen und geregelt.

Nicht zuletzt haben der medizinische Fortschritt und die ärztliche Angst vor Haftungs- und Schadensersatzrisiken zu einer sprichwörtlichen Überbehandlung von Patienten in den letzten Tagen ihres Lebens geführt. Viele Menschen werden so – gegen ihren eigentlichen Willen – künstlich am Leben erhalten und der Tod so lange hinausgezögert, wie dies technisch nur möglich ist.

Nächste Verwandte und Angehörige – wie etwa Ehepartner, Kinder oder Eltern – sind keinesfalls automatisch zur Vertretung berechtigt.

Um sicher zu stellen, dass Ihr Behandlungswunsch befolgt wird und Ihre nächsten Angehörigen auch dann noch für Sie tätig werden dürfen, wenn Sie selbst einmal nicht mehr dazu in der Lage sind, können Sie eine Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung und Patientenverfügung, Testament sowie Sorgerechtsverfügung erstellen.

Damit Ihre Verfügungen im Notfall Wirksamkeit entfalten können, sollten Sie unbedingt auf eine kompetente Beratung bei der Erstellung achten. Auch sollte die Erreichbarkeit der Verfügungen für Ärzte, Krankenhäuser, Gerichte, Behörden und Angehörige gewährleistet sein. Bei all diesen Punkten steht Ihnen das VR-Bundesweites Verfügungsregister als starker Partner zur Seite.

Für sämtliche Fragen rund um das VR-Bundesweites Verfügungsregister stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Bitte nutzen Sie eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten:

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