Hinterlegung
Sollten Sie bereits im Besitz von Vorsorgeverfügungen sein, so können Sie diese, oder jeweils eine beglaubigte Abschrift, beim VR-Bundesweites Verfügungsregister hinterlegen lassen. Es ist so sicher gestellt, dass für den Notfall stets ein rechtsgültiges Exemplar Ihrer Verfügung griffbereit ist – vollkommen unabhängig von Ihrem eigenen Gesundheitszustand. In Verbindung mit der VR-Mitgliedskarte, die Ihnen ebenfalls ausgehändigt wird und auf der jeweils eine elektronische Kopie Ihrer Verfügungen sowie die Kontaktdaten Ihrer wichtigen Ansprechpartner gespeichert sind, ist ein zeitnaher Zugriff auch auf die hinterlegten Exemplare stets gewährleistet.
Beim VR-Bundesweites Verfügungsregister können Sie folgende Verfügungen hinterlegen lassen:
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
- Testament
- Sorgerechtsverfügung
Die Hinterlegung umfasst die sichere Verwahrung Ihrer Vorsorgeverfügungen, die Registrierung der Kontaktdaten wichtiger Ansprechpartner (z.B. Verwandte, Hausarzt, etc.) sowie die Aushändigung der VR-Mitgliedskarte.